Revidierten Energieverordnungen sind in Kraft
Wednesday, March 8, 2023
Seit dem 1. Januar 2023 sind die revidierten Energieverordnungen in Kraft
Seit dem 1. Januar 2023 sind die revidierten Energieverordnungen in Kraft. Wie angekündigt wurden die Anforderungen an die Tarife im Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) vereinfacht (EnV Art. 16 Abs. 1-3 ). Neu gibt es zwei Optionen:
- Der Solarstrompreis beträgt pauschal 80 % der Kosten für den Bezug des Standardprodukts
- Der Solarstrompreis beruht auf den effektiven Kosten, wobei die Kosteneinsparung zu gleichen Teilen zwischen Eigentümer und Mieter zu verteilen ist(ohne Vorgaben zu den Kapitalkosten).
Kontakt
Blockstrom AG
Dr. Urs Martin Springer
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