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Revidierten Energieverordnungen sind in Kraft

Seit dem 1. Januar 2023 sind die revidierten Energieverordnungen in Kraft

Seit dem 1. Januar 2023 sind die revidierten Energieverordnungen in Kraft. Wie angekündigt wurden die Anforderungen an die Tarife im Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) vereinfacht (EnV Art. 16 Abs. 1-3 ). Neu gibt es zwei Optionen:

  • Der Solarstrompreis beträgt pauschal 80 % der Kosten für den Bezug des Standardprodukts
  • Der Solarstrompreis beruht auf den effektiven Kosten, wobei die Kosteneinsparung zu gleichen Teilen zwischen Eigentümer und Mieter zu verteilen ist(ohne Vorgaben zu den Kapitalkosten).
Die zweite wichtige Änderung betrifft die Möglichkeit, mit der Gründung eines ZEV in die Grundversorgung zurückzukehren(StromVV Art. 11 Abs. 2bis).Dass das geht, ist nun auch auf Verordnungsstufe geregelt.Wer diese Option in Anspruch nimmt, hat während sieben Jahren keinen Anspruch auf freien Netzzugang mehr.

Kontakt

Blockstrom AG
Dr. Urs Martin Springer
+41 31 511 20 32
springer@blockstrom.com

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