Blockstrom hat im Auftrag von zwei privaten Bauherren erstmalig einen ZEV auf angrenzenden Grundstücken realisiert. Das Projekt in der Nähe von Winterthur umfasst zwei bestehende Gewerbehäuser sowie einen Neubau mit Wohnnutzung (links). Die beiden Gebäude sind über eine private Strom- und Datenleitung miteinander verbunden. Das erlaubt es den Nutzern des Geschäftshauses, Solarstrom vom Nachbargebäude zu beziehen. Artikel 14 der Energieverordnung erlaubt dies explizit, sofern dabei das öffentliche Verteilnetz nicht beansprucht wird. Die dachintegrierte Photovoltaikanlage verfügt über eine installierte Leistung von 55 Kilowatt Peak. Der Stromverbrauch der Wohnungen und gewerblichen Mietparteien liegt deutlich über der Schwelle von 100 Megawattstunden pro Jahr, womit der ZEV das Recht hat, den Strom auf dem freien Markt zu beziehen.